Die Lieferung und die Installation Ihres neuen Ultraschallsystems wird Ihren Praxisablauf nicht beeinträchtigen. Sie werden in die Bedienung und Handhabung des neuen Systems eingewiesen. Sollten noch Fragen oder Probleme mit der Technik auftauchen, erreichen Sie Ihren direkten Ansprechpartner.
Die Durchführung und die Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zulässig.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Anmeldung neuer Systeme und übernehmen die Erstellung der Gewährleistungserklärung für Sie.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Ultraschallbilder in die Praxissoftware mit Hilfe von DICOM/sonoGDT zu übernehmen. Alle Sonographiebilder sind in der Patientenakte hinterlegt und können jederzeit von jedem Ihrer Praxisarbeitsplätze eingesehen werden. Somit sind Verlaufskontrollen oder ein kurzer Blick auf die letzte Untersuchung komfortabel möglich.
Um eine hohe Lebensdauer und die störungsfreie Funktion Ihres Ultraschallsystems zu gewährleisten, sind regelmäßige Wartungen unerlässlich. Einige dieser Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. die Prüfung gemäß Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V3). Im Rahmen unseres Wartungsvertrages melden wir uns bei Ihnen und stimmen einen für Sie passenden Wartungstermin ab.
Im Falle eines Defektes an Ihrem Ultraschallsystem oder an den Sonden sind unsere erfahrenen Servicetechniker für Sie da und führen die Reparatur professionell durch. Sollte eine Reparatur einmal länger dauern und Sie sind bei uns regelmäßiger Wartungskunde, stellen wir Ihnen für den Zeitraum der Reparatur ein Überbrückunsgerät zur Verfügung.
So ist gewährleistet, dass Ihr Praxisbetrieb weiterläufen kann und Ihre Patienten weiterhin bestmöglich versorgt werden.
Wir bieten auch Reparaturen für Ihre Ultraschallsonden an. Sollte an einer Sonde z.B. der Knickschutz oder die akustische Linse defekt sein, lässt sich dies oft kostengünstig reparieren.
